Die Zone Allmend III ist Hunde-Freilaufzone, auf der Sportanlage gilt Leinenpflicht. Es gilt jedoch auch in diesen Gebieten die allgemeine Sorgfaltspflicht (Hundegesetz Art. 9 ff). Velofahrende, joggende, spazierende oder anderweitig Erholungssuchende sollen unbelästigt bleiben. Andererseits gilt für nicht Hundehaltende eine allgemeine Toleranz gegenüber freilaufenden Hunden. Provokatives Verhalten soll allseitig vermieden werden. Bei Bedarf sollen Hundehaltende ihre Tiere zu sich rufen. In der ganzen Allmend Brunau gilt Aufnahmepflicht für Hundekot. Das Wegwerfen und Liegenlassen der Kot-Säcklein ist überall verboten (Hundegesetz Art 13). Sie können in den normalen Abfallbehältern entsorgt werden.
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